Auf Das Kindergeld Anrechenbares Einkommen Kindes

In Deutschland kann der Anspruch auf Kindergeld auch vom Einkommen des Kindes abhängen. Verdient ein Kind Geld, führt dies in der Regel zu einem Abzug vom Kindergeld – allerdings nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten werden.
Hier finden Sie alle Informationen dazu, wie sich solche Einkünfte auf das Kindergeld auswirken, die geltenden Regeln und Beispiele aus der Praxis, die die Kürzung in verschiedenen Fällen erklären.
Wie Wird Das Kindergeld Durch Das Kindereinkommen Reduziert?
Das Kindergeld dient dem Familienunterhalt. Ein Kind verdient jedoch selbst, was die Leistungen mindern kann. In der Regel werden 45 Prozent des Kindereinkommens unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge und Freibeträge gekürzt. Nachfolgend erfahren Sie, wie diese Kürzung erfolgt und welche steuerfreien Freibeträge gelten.
45 Prozent Des Einkommens Werden Für Die Kürzung Angerechnet
Standardmäßig werden 45 Prozent des Gesamteinkommens des Kindes vom Kindergeld abgezogen. Dies ist jedoch nicht ganz so einfach, da unterschiedliche Einkommensarten unterschiedlich behandelt werden.
Verdient das Kind beispielsweise 700 Euro im Monat, werden 45 Prozent davon, also 315 Euro, im Rahmen des begrenzten Kindergeldes vom Familiengeld abgezogen. Es gibt Freibeträge, sodass nicht das gesamte Einkommen anrechenbar ist.
Steuerfreibetrag Für Kindereinkommen
Von den ansonsten steuerpflichtigen Einkünften des Kindes sind die ersten 556 € steuerfrei. Einkünfte über diesem Freibetrag werden nach folgender Staffelung besteuert:
- 556 € sind steuerfrei.
- 30 % auf Einkommen über 556 € bis 1.000 €.
- 10 % auf Einkommen über 1.000 € bis 1.200 €.
Diese Freibeträge verringern den Gesamtbetrag der zu zahlenden Steuern und unterstützen Familien mit Kindern, die nur einen geringen Betrag verdienen.
Erhalten Sie Ausführliche Beispiele Dafür, Wie Die Berechnungen Tatsächlich Funktionieren
Beispiel 1: Kind in Ausbildung mit Gehalt
Nehmen wir an: Ein Kind in Ausbildung erhält ein monatliches Nettogehalt von 697 €.
Zunächst werden ihm 556 € von der Einkommensteuer befreit.
Der Restbetrag beträgt 141 € (697 € – 556 €), wovon 30 % auf den Freibetrag angerechnet werden, also 42,30 €.
Die Gesamtsumme beträgt somit 652 € (556 € + 42,30 €).
45 % dieser 45 € werden nun vom verbleibenden Gehalt nach Abzug des Freibetrags auf das Kindergeld angerechnet. Dadurch reduziert sich der Anspruch um 20,25 €.
Gesamt:
297 € (Regelkindergeld) – 20,25 € = 276,75 € monatlich zeigt, wie sehr Einkünfte aus einer Berufsausbildung den Leistungsbezug eines Kindes stark mindern können.
697.00 euros | Ausbildungsvergütung (netto) |
– 652.00 euros | Allowance |
= 45.00 euros | zu berücksichtigen |
– 24.75 euros | 55% des Erwerbseinkommens sind steuerfrei, 45% werden angerechnet |
= 20.25 euros | Anrechnung auf Kindergeld |
Beispiel 2: Kind mit studentischem Nebenjob
Nehmen wir an, das Kind arbeitet nebenberuflich und verdient 250 Euro im Monat. Da 250 Euro unter der Grenze von 556 Euro liegen, hat dies keinerlei Auswirkungen auf das Kindergeld. Es fällt keine Steuer an, und die Familie erhält weiterhin alle Leistungen.
Beispiel 3: Kind erhält Unterhalt
Bei einer Trennung der Eltern kann der nicht sorgeberechtigte Elternteil zum Unterhalt beitragen. Zahlt der nicht sorgeberechtigte Elternteil beispielsweise monatlich 551 Euro, wird der Unterhalt um 45 % gekürzt.
Berechnung:
551 € x 45 % = 247,95 € Kürzung des Kindergeldes.
Angenommen, die Familie erhält Kinderbetreuungsgeld in Höhe von 297 €; nach der oben genannten Kürzung beträgt der Betrag nur noch 49,05 €. Das zeigt, dass Unterhalt anders behandelt wird als Erwerbseinkommen.
Die 649-Euro-Einkommensgrenze und Ihre Auswirkungen Auf Das Kindergeld
Dies ist ein sehr wichtiger Punkt im Zusammenhang mit dem Kindergeldsystem. Es entspricht einer Einkommensgrenze von 649 Euro pro Monat für ein Kind. Jedes Einkommen darüber führt zum Wegfall des Kindergeldes. Denn 45 % von 649 Euro entsprechen 292,05 Euro und damit genau dem maximalen Kindergeldbetrag.
Einkommen über 649 €: Pauschaler Freibetrag
Ein Einkommen eines Kindes über 649 € führt zum vollständigen Entfall des Kindergeldes. Für Kinder mit einem höheren Einkommen als diesem Betrag fällt daher kein Kindergeld an.
Für den Haushalt hat das Einkommen eines Kindes keinen Einfluss auf das Kindergeld der anderen Kinder. Ein Beispiel:
Verdient ein Kind 689 €, reduziert sich sein Kindergeld um 310,05 € (das entspricht 45 % von 689 €). Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das Kindergeld der anderen Kinder in der Familie.
Fazit
Eltern sollten wissen, wie sich das Kindereinkommen auf die Zahlung des Kindergeldes in Deutschland auswirkt. Einkommensgrenzen und Freibeträge sowie die Einkommensmeldung können von den Eltern erfolgreich überwacht werden, um sicherzustellen, dass sie die korrekten Beträge für das Kindergeld erhalten.
Verdient ein Kind mehr als 649 € pro Monat, wird der Anspruch vollständig gestrichen. Eltern sollten daher darüber informiert sein, wie das Einkommen auf das Kindergeld angerechnet wird.