Kindergeld Einkommensgrenze – Wie Hoch Darf Das Einkommen Sein?

Die Einkommensgrenzen für Kindergeld in Deutschland zu verstehen, ist etwas knifflig, da sie vom Einkommen, den Wohnkosten und der Familie abhängen. Sie fragen sich, ob Ihr Einkommen für Kindergeld ausreicht oder wie viel Sie erwarten können? Dann sind Sie hier genau richtig, denn ich erkläre Ihnen alles ganz einfach.
Die Höhe der Auszahlung bzw. der Anspruch auf Leistungen hängt neben dem Einkommen auch von den Ausgaben für Bedarf und Wohnkosten ab. Ob Single oder Paar – dieser Leitfaden hilft Ihnen dabei und erläutert die Einkommensermittlung und die daraus resultierenden Leistungen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Kindergeld. Alles ist leicht verständlich erklärt, um Verwirrung zu vermeiden und Ihre Familie bestmöglich zu unterstützen.
Was Ist Kindergeld und Kinderzuschlag?
In Deutschland gibt es zwei Formen der Elternunterstützung:
- Kindergeld: Es wird monatlich einkommensunabhängig gezahlt und liegt in der Regel zwischen 250 und 292 Euro, abhängig von der Familienkonstellation und der Anzahl der Kinder.
- Kinderzuschlag: Eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien, deren Einkommen so gering ist, dass zusätzlich zum Kindergeld noch zusätzliche Mittel für den Grundunterhalt des Kindes benötigt werden.
Der Kinderzuschlag ist einkommensabhängig. Daher sind Einkommensgrenzen relevant. Die Obergrenzen für den Einkommenszuschlag können bis zu 297 Euro pro Kind und Monat betragen.
Mindesteinkommensgrenze Für Die Anspruchsberechtigung
Die wichtigste Voraussetzung für die Berücksichtigung des Kinderzuschlags ist:
- Das gemeinsame Bruttoeinkommen von Paaren muss mindestens 900 € betragen.
- Ein Alleinerziehender benötigt mindestens 600 € brutto monatlich.
Selbst das geringste Einkommen garantiert jedoch keinen Kinderzuschlag. Der Staat prüft außerdem, ob Ihr Einkommen nach Abzug der Abzüge ausreicht, um den Bedarf Ihrer Familie zu decken. Ist es also hoch, wird der Zuschlag gekürzt; ist es zu niedrig, haben Sie möglicherweise überhaupt keinen Anspruch.
Wie Die Bundesregierung Bedarf Definiert
Die Berechnung des Bedarfs Ihrer Familie basiert auf:
- staatlich festgelegten Lebensunterhaltsstandards (sogenanntem „Regelbedarf“).
- Ihrem Anteil an den wohnungsbezogenen Kosten (Miete + Heizkosten).
- Anzahl und Alter der Kinder.
Miet- und Belegungsbedingungen können Ihnen daher Anspruch auf Unterstützung gewähren, auch wenn Ihr Einkommen mittelmäßig erscheint.
Wie Das Einkommen Der Eltern Angerechnet Wird
Nicht jeder verdiente Euro hat Konsequenzen für die Leistungen. Bevor der Staat einer Person Zulagen kürzt, sind Einkommensabzüge Ereignisse:
Einkommensabzüge:
Die ersten 100 € Einkünfte aus beliebigen Quellen sind vollständig steuerfrei.
Bis 520 € beträgt der Steuerabzug 20 % für Einkünfte, die 100 € übersteigen.
Einkünfte zwischen 520 € und 1.000 € werden mit 30 % abgesetzt.
10 %: Einkünfte zwischen 1.000 € und 1.200 € (1.500 € bei minderjährigen Kindern).
100 € | Grundzulage | |
max. 84 € | 20% | bei Einkommen zwischen 100 und 520 Euro |
max. 144 € | 30% | bei einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro |
max. 50 € | 10% | bei einem Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro bzw. 1.500 Euro (bis zu 1.500 Euro, wenn ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt) |
378 € | 00% | Höchstzulage |
Ein Beispiel: Sie verdienen 1.350 Euro brutto. Davon wird nach Abzug der Abzüge nur ein Teil für die Anspruchsberechtigung angerechnet. Dies schützt die Leistungen vor sehr hohen Einbußen für berufstätige Eltern, die sich mit vollem Einsatz um die Versorgung ihrer Familie bemühen.
Beispiel aus der Praxis: Wie sich Einkommensgrenzen auf das Kindergeld auswirken
Nehmen wir an, ein Paar hat zwei Kinder im Alter von 11 und 16 Jahren und zahlt jeden Monat eine Miete von 900 € (inkl. Heizkosten).
Schritt 1: Bewerten Sie die Bedürfnisse der Eltern
Grundbedarf beider Elternteile: 1.012 €
Wohnkostenanteil (71 % von 900 €): 639 €
Bedarf: 1.651 €
Schritt 2: Analysieren Sie das zu versteuernde Einkommen
Vater verdient brutto 2.750 € (netto 2.166 €), mit Freibetrag 378 € → 1.788 € steuerpflichtig
Mutter verdient brutto 1.350 € (netto 943 €), mit Freibetrag 363 € → 580 € steuerpflichtig
Gesamt: 2.368 €
Nach Abzug der Ausgaben (1.651 €) vom Einkommen liegen sie 717 € über dem Freibetrag. Von diesem Überschuss (322,65 €) zieht der Staat 45 % vom gesamten anspruchsberechtigten Zuschuss (594 €) ab, sodass für beide Kinder insgesamt 271,35 € monatlich zur Verfügung stehen.
Was ist mit dem eigenen Einkommen der Kinder?
Auch dieser Zuschuss, wie beispielsweise das Geld aus einer Beschäftigung, ist als Einkommen zu berücksichtigen. Dies mindert die Leistungen zusätzlich. Einkünfte aus Praktika, Freiwilligenarbeit oder anderen schulischen Aktivitäten werden jedoch in der Regel nicht auf die Einkommensgrenze angerechnet.
Wohnkosten und Familiengröße: Warum sie wichtig sind
Die Haushaltsgröße bestimmt den Anteil der Wohnkosten, den die Eltern tragen. Je größer die Familiengröße, desto geringer ist der Anteil, den die Eltern tragen. Dadurch steigt die Bedarfsgrenze, was sich zu Ihrem Vorteil auswirken kann.
Alleinerziehende mit
Elternanteil am Haushalt
Eltern mit
Elternanteil am Haushalt
1 Kind | 77% | 1 Kind | 83% |
2 Kinder | 63% | 2 Kinder | 71% |
3 Kinder | 53% | 3 Kinder | 62% |
4 Kinder | 46% | 4 Kinder | 55% |
5 Kinder | 40% | 5 Kinder | 50% |
Diese gleitende Skala kann einen großen Unterschied dabei ausmachen, ob Ihr Einkommen als „zu viel“ gilt.
Was ist, wenn mein Einkommen schwankt?
Nicht alle Familien erhalten jeden Monat das gleiche Einkommen. In solchen Fällen ermittelt die Familienkasse die Anspruchsberechtigung häufig anhand des Durchschnittseinkommens der letzten sechs Monate. Eine ordnungsgemäße Einkommensdokumentation sollte geführt und regelmäßig aktualisiert werden.
Sonstige Überlegungen Zu Ihrem Vorteil:
Selbstständig: Sie müssen eine Gewinn- und Verlustrechnung einreichen. Nur das Nettoeinkommen wird berücksichtigt.
Bezogener Kindesunterhalt: Dieser kann in manchen Fällen als Einkommen angerechnet werden.
Wohngeld oder andere Zuschüsse: Diese haben in der Regel keinen Einfluss auf die KiZ, sollten aber dennoch erwähnt werden.
So beantragen Sie Kinderzuschlag
Sie können den Antrag direkt über das Online-Portal der Familienkasse stellen oder sich an Ihr nächstgelegenes Jobcenter wenden. Sie benötigen:
- Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise
- Mietvertrag
- Kindergeldbescheid
- Ausweisdokumente
Sie können auch vorab einen Online-Kinderzuschlagsrechner ausprobieren, um abzuschätzen, ob Sie Anspruch auf die Leistung haben.
Fazit:
Der Kinderzuschlag kann für viele Familien eine Lebensader sein, doch die Einkommensregeln erfordern etwas Geduld und Verständnis. Wenn Sie wissen, wie Ihr Einkommen berechnet wird und welche Faktoren Ihren Anspruch beeinflussen, behalten Sie die Kontrolle über Ihre Finanzen und stellen sicher, dass Ihre Kinder die Unterstützung erhalten, die ihnen zusteht.
Auch wenn Ihr Einkommen knapp über der Grenze liegt, lohnt es sich, alle paar Monate einen erneuten Check durchzuführen. Ihre Situation kann sich ändern, und Sie könnten früher Anspruch haben als erwartet.