Kinderzuschlags Zahlung Alle Termine im Überblick

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Der Kinderzuschlag ist für Familien sehr wichtig. Er erleichtert ihnen das Leben, da er Eltern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen hilft. Jeder Auszahlungstermin des Kinderzuschlags ist eng mit der Kindergeldnummer verknüpft, die den genauen Zeitpunkt festlegt, an dem die monatlichen Zahlungen auf dem Konto der Familie eingehen. Hier können Sie die Auszahlungstermine, die Anspruchsberechtigung und die Möglichkeit der Auszahlung an Dritte prüfen.

Zahlungsplan Basierend Auf Der Kindergeldnummer Verstehen

Die Kindergeldnummer wird bei der Anmeldung von Familien zum Kindergeld aktiviert und ist entscheidend für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag. Die letzte Ziffer der Kindergeldnummer bestimmt den Auszahlungstermin der Familienkasse.

Datumsbeeinflussung durch die Kindergeldnummer: Die letzte Ziffer beeinflusst den Auszahlungstermin. Familien mit unterschiedlichen Endziffern erhalten ihre Zahlungen daher an unterschiedlichen Tagen im selben Monat.

Wann Wird Der Kinderzuschlag Gezahlt?

Der Auszahlungstermin des Kinderzuschlags variiert monatlich und richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Diese Abweichung erleichtert der Familienkasse die Abwicklung von Zahlungen an eine große Anzahl von Familien.

Allgemeiner Monatlicher Zahlungsplan

Hier ist eine allgemeine Aufschlüsselung, wie die letzte Ziffer der Kindergeldnummer den Auszahlungstermin für 2025 beeinflusst:

  • Letzte Ziffern 0 und 1: Zahlungen erfolgen in der Regel zu Beginn des Monats (in den ersten Tagen).
  • Letzte Ziffern 2 und 3: Anfang des Monats (ca. 4.–7. Tag).
  • Letzte Ziffern 4 und 5: Mitte des Monats (ca. 8.–11. Tag).
  • Letzte Ziffern 6 und 7: Mitte des Monats (ca. 12.–15. Tag).
  • Letzte Ziffern 8 und 9: Ende des Monats (ca. 16.–20. Tag).

Diese Termine können um Wochenenden oder Feiertage herum leicht schwanken. Fällt der Zahlungstermin auf einen solchen, wird die Zahlung in der Regel am vorhergehenden Werktag bearbeitet. Hier ist der Kalender für die Zahlungen in diesem Monat.

KiZ-Zahlungstermine Für Mai 2025

Endziffer Auszahlung durch die Familienkasse Quittung auf Rechnung

Nr.StartdatumWochentag (Start)EnddatumWochentag (Ende)
006.05.2025Dienstag07.05.2025Mittwoch
107.05.2025Mittwoch08.05.2025Donnerstag
208.05.2025Donnerstag09.05.2025Freitag
312.05.2025Montag13.05.2025Dienstag
413.05.2025Dienstag14.05.2025Mittwoch
514.05.2025Mittwoch15.05.2025Donnerstag
616.05.2025Freitag19.05.2025Montag
719.05.2025Montag20.05.2025Dienstag
821.05.2025Mittwoch22.05.2025Donnerstag

Wer Erhält Den Kinderzuschlag?

Der Kindergeldzuschlag wird daher grundsätzlich an den Erziehungsberechtigten des Kindes ausgezahlt, der bereits Kindergeld beantragt bezieht oder. So wird eine gerechte Verteilung des Anspruchs auf die für die Erziehung des Kindes verantwortlichen Personen sichergestellt.

Berechtigte Empfänger von Kinderzuschlag

  • Eltern: In den meisten Fällen erhält ein Elternteil den Kinderzuschlag.
  • Erziehungsberechtigte: Wenn jemand anderes als die leiblichen Eltern die Vormundschaft für das Kind hat, kann dieser die Leistung erhalten.
  • Zahlungsempfänger: Der Kindergeldempfänger (Elternteil oder Erziehungsberechtigter) erhält auch den Kinderzuschlag.

Insbesondere bei einem gemeinsamen Sorgerecht erhält in der Regel keiner der beiden die Zahlung. Empfänger der Zahlung ist in der Regel der Elternteil oder Erziehungsberechtigte, der Anspruch auf Kindergeld hat.

Alle Zahlungstermine Für 2025

EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
008.01.2025Mittwoch09.01.2025Donnerstag
108.01.2025Mittwoch09.01.2025Donnerstag
210.01.2025Freitag13.01.2025Montag
313.01.2025Montag14.01.2025Dienstag
414.01.2025Dienstag15.01.2025Mittwoch
515.01.2025Mittwoch16.01.2025Donnerstag
616.01.2025Donnerstag17.01.2025Freitag
717.01.2025Freitag20.01.2025Montag
822.01.2025Mittwoch23.01.2025Donnerstag
923.01.2025Donnerstag24.01.2025Freitag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
005.02.2025Mittwoch06.02.2025Donnerstag
107.02.2025Freitag10.02.2025Montag
210.02.2025Montag11.02.2025Dienstag
312.02.2025Mittwoch13.02.2025Donnerstag
413.02.2025Donnerstag14.02.2025Freitag
514.02.2025Freitag17.02.2025Montag
617.02.2025Montag18.02.2025Dienstag
718.02.2025Dienstag19.02.2025Mittwoch
819.02.2025Mittwoch20.02.2025Donnerstag
921.02.2025Freitag24.02.2025Montag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
005.03.2025Mittwoch06.03.2025Donnerstag
106.03.2025Donnerstag07.03.2025Freitag
207.03.2025Freitag10.03.2025Montag
310.03.2025Montag11.03.2025Dienstag
412.03.2025Mittwoch13.03.2025Donnerstag
513.03.2025Donnerstag14.03.2025Freitag
614.03.2025Freitag17.03.2025Montag
717.03.2025Montag18.03.2025Dienstag
818.03.2025Dienstag19.03.2025Mittwoch
920.03.2025Donnerstag21.03.2025Freitag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
003.04.2025Donnerstag04.04.2025Freitag
107.04.2025Montag08.04.2025Dienstag
209.04.2025Mittwoch10.04.2025Donnerstag
310.04.2025Donnerstag11.04.2025Freitag
411.04.2025Freitag14.04.2025Montag
514.04.2025Montag15.04.2025Dienstag
615.04.2025Dienstag16.04.2025Mittwoch
716.04.2025Mittwoch17.04.2025Donnerstag
817.04.2025Donnerstag18.04.2025Freitag
923.04.2025Mittwoch24.04.2025Donnerstag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
006.05.2025Dienstag07.05.2025Mittwoch
107.05.2025Mittwoch08.05.2025Donnerstag
208.05.2025Donnerstag09.05.2025Freitag
312.05.2025Montag13.05.2025Dienstag
413.05.2025Dienstag14.05.2025Mittwoch
514.05.2025Mittwoch15.05.2025Donnerstag
616.05.2025Freitag19.05.2025Montag
719.05.2025Montag20.05.2025Dienstag
821.05.2025Mittwoch22.05.2025Donnerstag
922.05.2025Donnerstag23.05.2025Freitag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
004.06.2025Mittwoch05.06.2025Donnerstag
105.06.2025Donnerstag06.06.2025Freitag
206.06.2025Freitag09.06.2025Montag
311.06.2025Mittwoch12.06.2025Donnerstag
412.06.2025Donnerstag13.06.2025Freitag
513.06.2025Freitag16.06.2025Montag
616.06.2025Montag17.06.2025Dienstag
717.06.2025Dienstag18.06.2025Mittwoch
818.06.2025Mittwoch19.06.2025Donnerstag
923.06.2025Montag24.06.2025Dienstag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
003.07.2025Donnerstag04.07.2025Freitag
104.07.2025Freitag07.07.2025Montag
207.07.2025Montag08.07.2025Dienstag
309.07.2025Mittwoch10.07.2025Donnerstag
410.07.2025Donnerstag11.07.2025Freitag
511.07.2025Freitag14.07.2025Montag
614.07.2025Montag15.07.2025Dienstag
717.07.2025Donnerstag18.07.2025Freitag
818.07.2025Freitag21.07.2025Montag
921.07.2025Montag22.07.2025Dienstag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
005.08.2025Dienstag06.08.2025Mittwoch
106.08.2025Mittwoch07.08.2025Donnerstag
207.08.2025Donnerstag08.08.2025Freitag
308.08.2025Freitag11.08.2025Montag
412.08.2025Dienstag13.08.2025Mittwoch
514.08.2025Donnerstag15.08.2025Freitag
615.08.2025Freitag18.08.2025Montag
718.08.2025Montag19.08.2025Dienstag
819.08.2025Dienstag20.08.2025Mittwoch
921.08.2025Donnerstag22.08.2025Freitag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
003.09.2025Mittwoch04.09.2025Donnerstag
105.09.2025Freitag08.09.2025Montag
208.09.2025Montag09.09.2025Dienstag
310.09.2025Mittwoch11.09.2025Donnerstag
411.09.2025Donnerstag12.09.2025Freitag
515.09.2025Montag16.09.2025Dienstag
616.09.2025Dienstag17.09.2025Mittwoch
717.09.2025Mittwoch18.09.2025Donnerstag
818.09.2025Donnerstag19.09.2025Freitag
919.09.2025Freitag22.09.2025Montag
EndzifferAuszahlung durch FamilienkasseWochentagGutschrift auf dem KontoWochentag
007.10.2025Dienstag08.10.2025Mittwoch
107.10.2025Dienstag08.10.2025Mittwoch
209.10.2025Donnerstag10.10.2025Freitag
310.10.2025Freitag13.10.2025Montag
413.10.2025Montag14.10.2025Dienstag
514.10.2025Dienstag15.10.2025Mittwoch
616.10.2025Donnerstag17.10.2025Freitag
717.10.2025Freitag20.10.2025Montag
820.10.2025Montag21.10.2025Dienstag
921.10.2025Dienstag22.10.2025Mittwoch
EndzifferÜberweisung durch die FamilienkasseWochentagGeldeingang auf dem KontoWochentag
005.11.2025Mittwoch06.11.2025Donnerstag
106.11.2025Donnerstag07.11.2025Freitag
207.11.2025Freitag10.11.2025Montag
311.11.2025Dienstag12.11.2025Mittwoch
412.11.2025Mittwoch13.11.2025Donnerstag
513.11.2025Donnerstag14.11.2025Freitag
614.11.2025Freitag17.11.2025Montag
717.11.2025Montag18.11.2025Dienstag
818.11.2025Dienstag19.11.2025Mittwoch
920.11.2025Donnerstag21.11.2025Freitag
EndzifferÜberweisung durch FamilienkasseWochentagGeldeingang auf dem KontoWochentag
003.12.2025Mittwoch04.12.2025Donnerstag
104.12.2025Donnerstag05.12.2025Freitag
205.12.2025Freitag08.12.2025Montag
308.12.2025Montag09.12.2025Dienstag
409.12.2025Dienstag10.12.2025Mittwoch
510.12.2025Mittwoch11.12.2025Donnerstag
611.12.2025Donnerstag12.12.2025Freitag
712.12.2025Freitag15.12.2025Montag
815.12.2025Montag16.12.2025Dienstag
916.12.2025Dienstag17.12.2025Mittwoch

Kann Der Kinderzuschlag an Dritte Gezahlt Werden?

Der Kinderzuschlag wird grundsätzlich an den verantwortlichen Elternteil oder Erziehungsberechtigten gezahlt, der sich um das unterhaltsberechtigte Kind kümmert. In Ausnahmefällen können die Zahlungen auch an andere Stellen erfolgen.

  • Standardverfahren: Direktzahlung
  • Direkter Nutzen: Der Kinderzuschlag ist auf den Lebensunterhalt des Kindes in der Familie ausgerichtet, weshalb die Zahlungen in der Regel direkt an die Erziehungsberechtigten erfolgen.

Ausnahmen vom Standardzahlungsprinzip

  • Gerichtsbeschlüsse oder Vereinbarungen: In manchen Fällen und aufgrund von Gerichtsbeschlüssen oder Vormundschaftsvereinbarungen kann es zulässig sein, dass die Familienkasse in seltenen Fällen und in der Regel nach detaillierten Anträgen Zahlungen an Dritte leistet.
  • Schriftliche Einwilligung: Mit der schriftlichen Einwilligung des Elternteils kann die Familienkasse diese Leistungen auf ein anderes Konto überweisen, beispielsweise auf das Konto des gesetzlichen Vormunds oder eines Treuhänders, der die Finanzen der Familie verwaltet. Ausnahmen sind jedoch selten und gelten nur unter bestimmten Umständen.

Keine Direkte Abtretung an Dritte

Der Kinderzuschlag wird grundsätzlich direkt an den für das Kindeswohl verantwortlichen Elternteil oder Erziehungsberechtigten ausgezahlt. In Sonderfällen kann die Auszahlung jedoch auch auf einem anderen Weg erfolgen.

  • Der übliche Weg: Direkttransfer
  • Diese Zahlung: Der Kinderzuschlag dient der finanziellen Unterstützung eines Kindes in der Familie und wird daher in der Regel direkt an die Eltern oder Erziehungsberechtigten gezahlt.

Ausnahmen von der Standardzahlungspraxis

  • Gerichtsentscheidungen oder andere Vereinbarungen: Bei Gerichtsentscheidungen oder Vereinbarungen zur gesetzlichen Betreuung stimmt die Familienkasse äußerst selten einer Auszahlung an Dritte zu. Solche Vereinbarungen erfordern in der Regel einen umfangreichen Papierkram.
  • Schriftliche Bestätigung: Die Familienkasse kann die Auszahlung der Leistung auf ein anderes Konto, beispielsweise an einen gesetzlichen Vormund oder einen Finanzverwalter der Familie, mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung eines Elternteils gestatten.

Ausnahmen dieser Art sind bei dieser Leistung jedoch selten.

Keine direkte Übertragung oder Abtretung an Dritte

Im Gegensatz zu bestimmten anderen Leistungen ist es beim Kinderzuschlag grundsätzlich nicht möglich, diesen auf andere zu übertragen, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Verpflichtung dazu vor, es sei denn, die zuständige Verwaltungsbehörde erteilt die entsprechende Genehmigung.

Fazit

Der Kinderzuschlag stellt eine wichtige Säule der finanziellen Unterstützung für Familien in Deutschland dar. Für eine bessere Planung ist es wichtig, die Zahlungstermine zu kennen. Die Auszahlungen erfolgen monatlich, abhängig von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer.

In der Regel werden die Zahlungen direkt an die Eltern oder Erziehungsberechtigten ausgezahlt. In Ausnahmefällen kann die Zahlung auch an Dritte erfolgen, dies ist jedoch selten der Fall.

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